Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Maschinen
I. Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Produkte, Lieferungen der Firma Maschinen-Handel.eu nach Maßgabe der zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge.
- Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
- Alle technischen Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, Fabrikate, Modelle, Baujahr und Leistungsdaten sowie Angaben über den Zustand, festes und loses Zubehör sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
- Werden Maschinen nicht ab Standort des Verkäufers offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekanntgegeben, so verpflichtet sich der Käufer, die Anschrift dritter Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über den Verkäufer zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur mit dem Verkäufer zu führen. Im entgegengesetzten Falle hat der Käufer den dem Verkäufer entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem von diesem nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten. Schließt der Besitzer der zu verkaufenden Maschine einen direkten Vertrag mit dem Käufer der von Maschinen–Handel.eu vermittelt wurde, wird eine Verkaufsprovision von 15 Prozent des Verkaufspreis vom Verkäufer und/oder Käufer an Maschinen-Handel.eu fällig.
II. Preis und Zahlung
- Die Preise gelten ab Standort des Verkäufers oder des derzeitigen Standorts. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
- Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt als Vorkasse bzw. bei Versandbereitschaft in Bar oder per Überweisung zzgl. MwSt. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht.
III. Lieferzeit
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf, der Verkaufsgegenstand den Standort des Verkäufers verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
- Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Verkäufer liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eingetreten sind.
- Entsteht dem Käufer wegen einer vom Verkäufer verschuldeten Verzögerung insbesondere bei einem mit dem Verkäufer fest vereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Käufer berechtigt, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche eine Entschädigung zu beanspruchen. Sie beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung ½ vom Hundert, im Ganzen aber höchstens 5 vom Hundert des Teil- bzw. des Gesamtauftrages, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist.
- Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme des Kaufgegenstandes infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm 14 Tage vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft angerechnet, die bei Dritten entstandenen Lagerkosten berechnet. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und für einen daraus resultierenden Mindergewinn den Käufer haftbar zu machen.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag voraus.
IV. Versicherung
- Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verkäufers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Standortes des Verkäufers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Verkäufer gegen Transportschäden versichert.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Teillieferungen sind zulässig.
V. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
- Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Käufer um mehr als 25% des Vorbehaltsgutes, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht die Käuferin selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
VI. Gewährleistungsansprüche
- Gebrauchte Maschinen und Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Zubehör wird nur, soweit vorhanden, mitgeliefert. Gewährleistungsansprüche – mit Ausnahme solcher wegen zugesicherter Eigenschaften – sind ausgeschlossen. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
VII. Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist der Sitz des Verkäufers.